Bestellerprinzip: Wer? Wie? Was?
Das Bestellerprinzip beschreibt eine neue Provisionsregelung für Vermietungen, welche seit
1. Juni 2015 in Kraft getreten ist. Sie sieht vor, dass derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt, auch die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt. Sprich: Wer bestellt, der bezahlt.
Dies ermöglicht Mietinteressenten, sich frei am Mietmarkt zu bewegen und die angebotenen Immobilien und Leistungen unbelastet zu vergleichen. Für sie wird es ein Qualitätsmerkmal einer Immobilie werden, dazu eine professionelle Dienstleistung von einem neutralen Marktexperten zu erhalten.
Wir denken, dass zufriedene Eigentümer aufgrund dieses Vorteils gern bereit sind, die Kosten für die erfolgreiche und professionelle Vermietung ihrer Immobilie zu übernehmen.
Zusätzlich haben die Vermieter nun strengere Regeln zu beachten, wie z.B. Mietpreisbremse, Energiesparverordnungen ( ein Inserat muss den genauen Energiebedarf in kWh(m²a) enthalten, d.h. ein aktueller Energieausweis muss vorgelegt werden) , Aktualität und Rechtssicherheit der neuen Mietvertragsformulare u.v.m.
Als engagierter Dienstleister rund um alle Kompetenzthemen der Immobilie möchten wir auch weiterhin, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken.
Neben den rechtlichen Regelungen übernehmen wir wie bisher:
- die Annoncen- und Internet-Kosten
- die Besichtigungen und eine Vorauswahl solventer Mieter durch
Einholen der Selbstauskünfte und Bonitätsauskünfte
- Erstellung der neuen Mietverträge
- die Wohnungs- und Schlüsselübergabe, Ablesen der Zählerstände mit Erstellung eines Übergabeprotokolls
Durch unsere langjähriger Erfahrung und Routine können Sie so Ihre Wohnung schneller vermieten.
Die Maklerkosten sind für Vermieter steuerlich voll absetzbar ( Werbungskosten ) !!!!